Immobilien im Nachlass

Immobilie geerbt?

Kein Vermögensgegenstand führt häufiger zu Erbstreitigkeiten als Immobilien im Nachlass. Die Gründe sind dabei sehr vielfältig:

  • Meist sind Immobilien der einzige wirkliche Vermögenswert im Erbe.
  • Der Wert von Immobilien wird oft sehr unterschiedlich eingeschätzt.
  • Häufig wird die Immobilie von einem der Miterben bewohnt oder es besteht bei einem der Miterben das Interesse, die Immobilie selbst zu übernehmen.

Konfliktreiche Ausgangslage mit hohem Beratungsbedarf

Einer der Miterben übernimmt das Haus, die anderen werden entsprechend des Verkehrswerts ausbezahlt. Oder die Immobilie wird verkauft und der Erlös entsprechend ihrem Erbteil unter den Erben aufgeteilt. So einfach funktioniert die Teilung von Nachlassimmobilien in der Theorie. In der Praxis gestaltet sich die Lage aber meist schwieriger, denn häufig will eine der Parteien die Immobilie übernehmen, verfügt aber nicht über die finanziellen Mittel, um die Miterben auszuzahlen. Eine Situation mit hohem Konfliktpotenzial, in der Sie sich unbedingt fachanwaltlich beraten lassen sollten.

Drei rechtliche Optionen

Grundsätzlich haben Sie als Miterbe von Immobilien drei rechtliche Optionen:

Sie finden per Erbteilungsvertrag, auch genannt Erbauseinandersetzungsvertrag, eine einvernehmliche Lösung – etwa die Übernahme der Immobilie durch einen Miterben oder den freihändigen Verkauf. Um hier keine finanziellen Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, sollten Sie jedoch unbedingt ein unabhängiges Wertgutachten erstellen lassen. Hier stelle ich gerne einen Kontakt zu einem erfahrenen Sachverständigen her, der Ihnen auch baurechtliche Fragen beantworten kann und Sie im Bedarfsfall bei der Vermarktung der Immobilie unterstützt.

Sie verkaufen Ihren Erbteil an eine dritte Partei und treten damit auch eventuelle juristische Auseinandersetzungen an den Käufer ab – hierbei sind aufgrund der mitverkauften Risiken jedoch deutliche Abschläge zu kalkulieren.

Sie verlangen eine Teilungsversteigerung – hier stelle ich für Sie den entsprechenden Antrag beim Nachlassgericht und die Immobilie wird öffentlich an den Meistbietenden versteigert.

Beratung mit Augenmaß und tatkräftige Unterstützung

Für welche der drei Varianten Sie sich entscheiden, bleibt dabei ganz Ihnen überlassen. Mit meiner Beratung sind Sie jedoch in die Lage, eine vollumfänglich informierte Entscheidung zu treffen: Hierbei stelle ich Ihnen nicht nur die rechtlichen Optionen und deren finanzielle Konsequenzen vor, sondern führe Ihnen auch die möglichen Auswirkungen auf das Verhältnis zu Ihren Miterben vor Augen.

Haben Sie Ihre Entscheidung für einen der drei möglichen Wege getroffen, unterstütze ich Sie kompetent und tatkräftig bei allen notwendigen Schritten.

„Immobilien im Nachlass bergen ein hohes Konfliktpotenzial. Eine frühzeitige fachanwaltliche Beratung trägt dabei zur Objektivierung bei und hilft Nachteile zu vermeiden.“

Dr. Beatrix Wolfer, LL.M. - Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht

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