Erben­feststellung

Durchsetzung Ihres legitimen Erbanspruchs

Immer wieder kommt es bei Erbfällen zu Streitigkeiten darüber, wer überhaupt die rechtmäßigen Erben sind. Die Gründe hierfür sind so vielfältig wie das Leben selbst: Unübersichtliche Familienkonstellationen oder das Fehlen eines Testaments sind dabei meist das geringere Problem, denn hier greift im Zweifelsfall die gesetzliche Erbfolge. Kompliziert wird es hingegen immer dann, wenn mehrere, sich widersprechende Testamente vorliegen. Hier unterstütze ich Sie kompetent und durchsetzungsstark bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs oder umgekehrt bei der Abwehr illegitimer Ansprüche von Dritten.

Welches Testament gilt?

Grundsätzlich gilt bei sich widersprechenden Testamenten die Regel, dass das zuletzt abgefasste Testament alle vorherigen Testamente aufhebt. Doch was passiert, wenn eines der Testamente oder gar beide nicht datiert sind? Und was, wenn die Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Abfassung des letzten Testaments in Zweifel gezogen wird? Etwa weil eine Demenz oder der Einfluss von starken Medikamenten nicht ausgeschlossen werden kann? In all diesen Fällen kann eine endgültige Klärung meist nur vor Gericht erzielt werden.

Erbscheinsverfahren oder Erbenfeststellungs­klage?

Hierbei gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: das Erbscheinsverfahren beim Nachlassgericht oder die Erbenfeststellungsklage beim Landgericht. Durch meine langjährige Erfahrung in der Durchsetzung von Erbansprüchen bin ich mit beiden Wegen bestens vertraut und kann Ihre Belange daher kompetent und engagiert vertreten. Gerne berate ich Sie auch schon im Vorfeld umfassend dazu, welches Verfahren in Ihrem speziellen Fall besser geeignet ist – immer in Relation zu Ihrer individuellen Ausgangssituation und Ihren zeitlichen Erwartungen.

„Ob Erbscheinsverfahren oder Erbenfeststellungsklage – mit der richtigen Strategie und meiner umfangreichen Erfahrung unterstütze ich Sie tatkräftig bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs vor Gericht.“

Dr. Beatrix Wolfer, LL.M. - Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht

„Gerne nehme ich mir Zeit für ein erstes, telefonisches Orientierungsgespräch. Kontaktieren Sie mich einfach per E-Mail oder Telefon –
ich rufe Sie gerne zurück!“

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