Testaments­voll­streckung | Nachlass­abwick­lung

Full-Service-Paket fürs Vererben

Manche Erbangelegenheiten sind einfach komplizierter als andere: Sei es, weil der Kreis der Miterben besonders groß ist, sich über mehrere Kontinente erstreckt oder weil das Verhältnis der Erbberechtigten untereinander schwierig ist. In all diesen Fällen bietet sich eine professionelle Nachlassabwicklung an – die Beauftragung einer neutralen, fachkundigen Person, die als Testamentsvollstrecker dafür Sorge trägt, dass der Wille des Erblassers nach dem Wortlaut des Testaments umgesetzt wird.

Kompetente Beratung und Testaments­vollstreckung

Als Fachanwältin für Erbrecht biete ich folgende Leistungen an:

• Beratung für Erblasser, ob die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sinnvoll ist und was dies für die Erben bedeutet

• Erläuterung, welche Aufgaben ein Testamentsvollstrecker hat und welche Kosten hierdurch entstehen

• Übernahme des Amts als Testamentsvollstreckerin

Grundsätzlich gilt dabei: Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sollte nicht vorschnell erfolgen, sondern wohlüberlegt sein. Sie kann die Erben erheblich beschränken, was nur dann akzeptabel ist, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt.

Professionelle Abwicklung Ihres Nachlasses

Wenn Sie bereits bei der Erstellung Ihres Testaments ahnen, dass sich die Umsetzung Ihrer letztwilligen Verfügungen eher schwierig gestalten wird, so haben Sie die Möglichkeit, die Testamentsvollstreckung testamentarisch anzuordnen und mich oder eine andere Person Ihrer Wahl als Testamentsvollstreckerin zu bestimmen. So können Sie noch zu Ihren Lebzeiten aktiv dafür Sorge tragen, eine möglichst konfliktfreie Nachlassabwicklung sicherzustellen und damit etwaige familiäre Verwerfungen zu minimieren.

„Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers empfehle ich vor allem bei sehr komplexen Nachlässen oder wenn zu erwarten ist, dass die Erben mit der Abwicklung des Nachlasses überfordert sein werden.“

Dr. Beatrix Wolfer, LL.M. - Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht

„Gerne nehme ich mir Zeit für ein erstes, telefonisches Orientierungsgespräch. Kontaktieren Sie mich einfach per E-Mail oder Telefon –
ich rufe Sie gerne zurück!“

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