Erbschafts­steuer

Gestaltungs­möglichkeiten nutzen

Früher war das Thema Erbschaftssteuer eine Sache, die nur Menschen mit wirklich hohem Vermögen betraf – doch mit den teils drastisch steigenden Immobilienwerten der letzten Jahre ist das Thema heute für immer mehr Personen relevant. Bei einem Erbfall ist jeder Vermögenserwerb, sei es durch Erbschaft, Pflichtteilsrecht oder Vermächtnisanspruch erbschaftssteuerrechtlich relevant.

Erbschaftssteuer-Beratung für Erben

Mit Freibeträgen von € 500.000 für Ehegatten und € 400.000 für Kinder des Erblassers sorgt der Gesetzgeber eigentlich für klare Verhältnisse bei der Erbschaftssteuer. Eigentlich – denn natürlich hat das Finanzamt ein Interesse daran, Erbschaftssteuer einzunehmen und neigt in der Regel gerade bei Immobilien zu einer eher höheren Bewertung. Hierbei kann ich Ihnen helfen, durch die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens auf den Todestag zu der richtigen Bewertung zu gelangen. Und auch bei allen weiteren Fragen zur Erbschaftssteuer – etwa erhaltenen Schenkungen oder Abfindungen bei Erbenfeststellungsstreitigkeiten – berate ich Sie kompetent und erstelle auch fachkundig und rechtssicher Ihre Erbschaftssteuererklärung.

Vorausschauende Erbschafts­steuer-Optimierung

Auch als Erblasser gibt es einiges, was man schon im Vorfeld tun kann, um die Erbschaftssteuer zu minimieren: Durch Schenkungen zu Lebzeiten oder durch Änderungen des Güterstands lassen sich so

steuerliche Vorteile für Ihre Erben realisieren. So kann sichergestellt werden, dass beispielsweise der länger lebende Ehepartner in der gemeinsam genutzten Immobilie wohnen bleiben kann und nicht durch eine hohe Erbschaftssteuer zum Verkauf gezwungen wird. Hierbei ist aber Vorsicht geboten: Denn Schenkungen zu Lebzeiten können unter bestimmten Bedingungen dazu führen, dass sich nach dem Erbfall der Pflichtteilsanspruch nichtbeschenkter Pflichtteilsberechtigter erhöht. Gute Beratung ist daher dringend erforderlich, bevor die Schenkung vorgenommen wird.

Die erbschaftssteuerliche Betrachtung ist dabei auch grundsätzlich Teil meiner Beratung bei der Testamentserstellung und hat schon vielen Mandanten dabei geholfen, ihr Vermögen in der Familie zu halten.

„Die gesetzlichen Bestimmungen zur Erbschaftssteuer bieten erhebliche Gestaltungsräume. Diese gilt es unbedingt zu nutzen.“
Dr. Beatrix Wolfer, LL.M. - Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht

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